Prozessverlauf

Der Prozess des Falles 5848 unter Richter Virgilio Luna Paman
Während des Prozesses am Amtsgericht.in Aklan, Kalibo waren zahllose Verletzungen der Rechte des Angeklagten zu bemängeln:

  • Ein Dolmetscher wurde dem Angeklagten aus Zeit- und Kostengründen verweigert so dass er dem Prozessgeschehen nicht folgen konnte.
  • Die Identifizierung des Angeklagten durch Zeugen war unzureichend, alles was diese tun mussten war auf einen Ausländer der Gefängniskleidung trug zu zeigen. Eine Auswah war nicht möglich, weder bei Polizei noch vor Gericht.
  • Der Staatsanwaltschaft unterhielt vor Verhandlungsbeginn Treffen mit den Zeugen ab, um Fragen un Antworten durchzugehen, später bestätigt von den Zeugen B. Alonzo und R. Bulanon
  • Der Richter lässt Zeugen und Beweise zu die nicht in der Beweisaufnahme  präsentiert und markiert wurden.
  • Der Richter lässt unzureichende Beweise zu, ohne Fingerabdrücke, Labortests etc...


1. Verhandlungstag, die Vorverhandlung, 14. Mai, 2008

Vorgänge:
  • Seite 6) Der Staatsanwalt zerstört Beweise in dem er sie mit eigenen Fingerabdrücke n verunreinigt.
  • Seite 10) The Staatsanwalt bestätigt das keinerlei forensische Untersuchungen wil Labortests oder DNA Tests gemacht wurden.
  • Seite 11) Der Staatsanwalt bestätigt das keinerlei DNA des Angeklagten unter den Fingernägeln des Opfers gefunden wurde.
  • Seite 12) Der Staatsanwalt bestätigt das keinerlei Fingerabdrücke des Angeklagten  gefunden wurden.
Verletzungen:
  • Seite 16) Das Gericht bestimmt entgegen der Vorschriften der “ Rules of Crime investigation, Rule 118, Subsection c” das Beweismittel im Lauf der Verhandlung markiert werden könnten.


2. Verhandlungstag, Catherine Guntan, 20. Mai, 2008 

Vorgänge:
  • Seite 12) Die Zeugin sagt aus, sie hätte Fotos auf fer Polizeistation gesehen auf denen eine Flasche in den Genitalien des Opfers steckte, obwohl die Fotos nichts dergleichen zeigen.
Verletzungen:
  • Seiten 4-6)  Der Richter akzeptiert Catherine Guntan unter Protest der Verteidigung obwohl diese nicht in der Vorverhandlung aufgelistet, als Beweis markiert wurde.


3. Verhandlungstag, Catherine Guntan, 11.Juni, 2008

Vorgänge:
  • Seite18) Die Zeugin sagt aus das Geld, Handy und Handtasche des Opfers fehlten.
Verletzungen:
  • Die Zeugin war nicht in der Vorverhandlung angekündigt


4. Verhandlungstag, Rezzi Bulanon, Chefermittler, 12. Juni, 2008

Vorgänge:
  • Seite 6) Der Zeuge gibt zu dass er die Ermittlungen unter Alkoholeinfluss geführt hatte.
Verletzungen:
  • Seite 3) Der Richter führt den Prozesstag, obwohl der Anwalt des Beschuldigten nicht erscheint. Er stellt Christian W. den Kollegen des Staatsanwaltes, Atty Venturanza zur Seite. Dieser gibt sich einverstanden damit, dass Christian W. gut genug Englisch spricht um den Prozess zu folgen, akzeptiert die Ablehnung eines Dolmetscher's für den Beschuldigten.
  • Seite 7) Die in der Vorverhandlung markierten Polizeifotos gingen verloren und wurden durch nicht zugelassene Kopien ersetzt.


5. Verhandlungstag, Rezzi Bulanon, Chefermittler, 18. Juli, 2008

Vorgänge:
  • Seite7) Es wird festgestellt das keinerlei Kampfspuren am Hemd des Verdächtigen zu finden waren, alle Knöpfe waren ebenfalls vorhanden.
  • Seite 8) Es wird festgestellt das kein Haftbefehl vorhanden war.
  • Seite 9) Es wird festgestellt das kein Blut an dem Korallenfels gefunden wurde und ein Labortest daran nicht gemacht  vorgenommen.
  • Seite 14) Es wird festgestellt das der Fleck auf dem Motorrad des Angeklagten NICHT als Blut identifiziert wurde.


6. Verhandlungstag, Rezzi Bulanon, Chefermittler, 18. Juli, 2008

Vorgänge:
  • Seite 10) Der Zeuge sagt aus eine Fr. Nelfa Cabura tinformierte ihn per SMS, der Besculdigte hätte eine Cybersex Seite im Internet
  • Seite 14) Der Zeuge sagt aus er habe keinerlei Erfahrung oder Ausbildung in der Ermittlung von Verbrechen, ist nur etwas eingewiesen.
  • Seite 17) Der Zeuge sagt aus das sein Hauptzeuge Bobby Alonzo seit der Kindheit ein Freund der Familie ist.
  • Seite 17) Rezzie Bulanon bestätigt noch einmal das er die Ermittlungen alkoholisiert geführt hatte.


7. Verhandlungstag, Rezzi Bulanon, Chefermittler, 21. Juli, 2008

Vorgänge:
  • Seite 4) Der Ermittler sagt aus das er keine Haare oder Haut des Beschuldigten unter den Fingernägeln des Opfers fand.
  • Seiten 4-5) Der Zeuge sagt aus das keinerlei DNA Tests durchgeführt wurden.
  • Seiten 7-8) Der Chefermittler sagt aus das er niemals sagte es war Blut am Hemd des Beschuldigten, dass er nur sagte die Flecken sahen nur aus wie Blut
  • Seite 14) Rezzie Bulanon gibt zu das er vor Verhandlungsbeginn Treffen mit dem Staatsanwalt hatte und das er die Fragen und Antworten auf Papier sah.


8. Verhandlungstag, Bobby Alonzo, 4. Aug. 2008

Vorgänge:
  • Seite 6) Alonzo sagt im Gegensatz zu seiner Aussage bei der Polizei aus, er kannte den Beschuldigten nicht, sah ihn zum ersten Mal
  • Seite 7) Alonzo sagt im Gegensatz zu seiner Aussage bei der Polizei aus, er habe nichts gehört
  • Seite 7) Alonzo sagt im Gegensatz zu seiner Aussage bei der Polizei au, der Angeklagte habe die Bar um 02:30 Uhr verlassen
  • Seite 8) Alonzo sagt im Gegensatz zu seiner Aussage bei der Polizei aus, der Beschuldigte ging voran und das Opfer folgte ihm
Verletzungen:
  • Seite 2) Der Staatsanwalt lügt, noch dazu sehr dumm, der angekündigte Zeuge Rezzie Bulanon habe sich die Wirbelsäule gebrochen und geht gerade zum Doktor. Zu der Dummheit der Lüge kommt dazu das alle Prozessbeteiligten den Zeugen am Parkplatz vor dem Gericht gesehen hatten.
  • Seiten 12-14) Staatsanwalt und Richter fordern Alonzo auf sine Polizeiaussage zu lesen bevor er antwortet, da er sich nicht an die Worte “I kill you later“ erinnern will.
  • Seiten 12-14) Der Staatsanwalt suggeriert ihm nun die Worte unter Protest der Verteidigung, da er sich einfach nicht daran erinnert


9. Verhandlungstag, Bobby Alonzo, 8.Aug. 2008
Vorgänge:
  • Seite 7) Alonzo bestätigt die Aussage in seiner Polizeiaussage das er den Beschuldigten schon kannte
  • Seite 8) Alonzo  bestätigt nun seine Aussage vor Gericht, er kannte den Angeklagten NICHT, sah ihn zum ersten Mal.
  • Seite 13-16) Alonzo sagt auf Seite 13 aus, er hörte von einigen Leuten das eine Tote an der Pukka Beach gefunden wurde und diese vorher Gast in der Disco Cocomangas gewesen sei. Auf Seite 16 wideruft er diese Aussage und sagt aus, er wisse nicht woher er diese Informationen bekam, gegen die Aussage des Ermittlers Rezzie Bulanon.


10. Verhandlungstag, Rezzie Bulanon, Chefermittler, 14.Aug. 2008 

Vorgänge:
  • Seite 5) Bulanon sagt aus Alonzo würde lügen wenn er behauptet er würde nicht gesagt haben das er den Beschuldigten nicht bereits kannte.
  • Seite 8) Bulanon sagt ebenfalls aus, Alonzo würde lügen wenn er behauptet, er wisse nicht woher er die Informationen über das Opfer bekam.
  • Seite 14) Bulanon sagt aus, sein wichtigstes Beweismittel, das Hemd mit Blut des Opfers daran, in sein privates Haus gebracht zu haben, wo es versehentlich gereinigt wurde
Verletzungen:
  • Seiten 14-18)  Verletzungen der Kreuzverhörregeln - der Richter lässt Fotos zur Beweisaufnahme zu, welche zudem nicht in der Vorverhandlung markiert wurden


11. Verhandlungstag, Carlito Bernaldo, Fischer, 21.Aug. 2008

Vorgänge:
  • Seite 6) Bernaldo sagt aus er habe den Beschuldigten um 02:30 Uhr gesehen wie er einen Körper über den Boden schleifte.
  • Seite 17) Bernaldo sagt aisus er habe sich 10 Meter hinter dem Angeklagten versteckt.
  • Seite 20) Carlito Bernaldo sagt aus, er sah wie der Beschuldigte den Körper mit 50kg, mit einer Schwingung unter seinen Armen hindurch, über  die 1 Meter hohen Wellen, 15 Meter weit ins Wasser warf. Auf die Frage des Richters zeigte er  aus dem Fenster zu Autos auf der anderen Straßenseite, um sein korrektes Verständnis von 15 Meter zu belegen.
  • Seite 22) Der  Zeuge sagt aus das die Nacht mondlos war, dass nur die Sterne funkelten.


12. Verhandlungstag, Carlito Bernaldo, Fischer, 1. Sept. 2008

Vorgänge:
  • Seite 1) Bernaldo bestätigt den 15 Meter Wurf des toten Körpers
  • Seite 2) Der Zeuge ändert seine Aussage vom letzten Mal und sagt aus er versteckte sich 15 Meter beben dem Zeugen.
  • Seite 3) Der Zeuge sagt aus der Beschuldigte stand 3 Meter vom Wasser entfernt als er den Leichnam warf, er selbst war 15 Meter weit vom Wasser entfernt.
  • Seite 4) Der Zeuge ändert seine Aussage von Seite 3 und sagt, der Beschuldigte zog den Leichnam 3 Meter weit ins Wasser.
  • Seiten 5-8) Der Zeuge verwirrt das Gericht mit unterschiedlichen Aussagen, sagt zuletzt das die Küstenlinie dort ist wo Land und Wasser sich treffen, welches 15 Meter von der “PANGPANG“  zum Wasser ist.
  • Seiten 12-13) Der Zeuge bestätigt das kein Mond schien und das er den Leichnam im Wasser sah, 3 Meter entfernt und 1 Meter tief. Er sagte weiter aus, er sah im Licht seiner Taschenlampe unter den Wellen das gelbe T-Shirt des Opfers und wie sich das Blut zwischen den schwarzen Hosenbeine mit dem Wasser mischte.
  • Seite 16) Der  Zeuge sagt im Gegensatz zu seiner Polizeiaussage aus, er habe um 02:40 Uhr sein Haus verlassen.
  • Seiten 17-18) Der Zeuge bestätigt die Höhe der Wellen und versichert das er trotzdem die Farbe des T-Shirts und das Blut im Schein der Taschenlampe erkennen konnte, trotz der  Reflektionen.


13. Verhandlungstag, Carlito Bernaldo, Fischer  11.Sept, 2008

Vorgänge:
  • Seite 1) Bernaldo ändert seine Aussage vom 1. September auf den Seiten 5_8 und sagt nun aus, die Küstenlinie ist die PANGPANG, der felsige  Bereich. Er verwirrt das Gericht noch mehr in dem er sagt, die BIBI ist dort wo das Land auf Wasser trifft, die Küstenlinie ebenso.
  • Seite 5) Bernaldo sagt aus, der Beschuldigte stand 3 Meter von der Küstenlinie, welche nun wieder der felsige Bereich ist.
  • Seite 6) Das Gericht verweigert einen Tatortbesuch der von der Verteidigung beantragt wird um die Verwirrung zu beenden.
  • Seite 14) Der Zeuge gibt an, er konnte zweifelsfrei das Gesicht  des Angeklagten erkennen, ohne Taschenlampe in einer mondlosen Nacht, nur im Funkeln der Sterne und aus einer Entfernung von 15 Metern.


14. Verhandlungstag, Felix Villanueva, Hilfspolizist, 18.Sept. 2008

Vorgänge:
  • Seite 4) Der Zeuge bestätigt seine Aussage bei der Polizei und sagt aus, er wäre in einer Entfernung von 4 Metern, ausserhalb des J&D Martin Store gestanden.
  • Seite 14) Felix Villanueva wirre Antworten über die Begebenheiten. Die Verteidigung beschwer sich beim Gericht darüber, dass Staatsanwalt und Schwester des Opfers Antworten in den Mund legen und Zeichen geben.


15. Verhandlungstag, Felix Villanueva, Hilfspolizist,  20. Okt. 2008 

Vorgänge:
  • Seite 9) Der Zeuge sagt aus er sah einen Ausländer mit einem blauen Auge und beobachtete ihn 15 Minuten lang.
  • Seite 10) Felix Villanueva ändert seine Aussage vom 18. September auf Seite 4 und sagt aus er wäre innerhalb des Geschäfts gestanden.
  • Seiten 13-14) Der Zeuge sagt aus er habe das Geschäft um 03:00 Uhr verlassen, während der Angeklagte um 03:00 Uhr angekommen ist, die genauen Zeiten hätte er von der Wanduhr - im Gegensatz zu der Aussage, er hätte den Beschuldigten 15 Minuten beobachtet.
  • Seiten 14-15) Der Zeuge gibt wirre und sinnlose Antworten, zeigt das er nicht im Stande ist die Uhr zu lesen.
  • Seiten 16-17) Der  Zeuge sagt er habe eine digitale Armbanduhr, welche er lesen könne.
  • Seiten 18-19) Der Zeuge bestätigt noch einmal, er verließ das Geschäft um 03:00 Uhr, der Ausländer kam um 03:00 Uhr im Geschäft an und er erreichte sein Zuhause um 03:00 Uhr nachdem er den Ausländer 15 Minuten lang beobachtete, überprüft mit der Wanduhr.


16. Verhandlungstag, Frank Batoy, Hotel Sicherheit, 23. Okt. 2008

Vorgänge:
  • Seite 6) Der Zeuge sagt aus, der Beschuldigte lebe im Penthouse des Hotels obwohl dieser im Strandhaus wohnte, 50 Meter entfernt vom Hotel.
  • Seite 19) Der Zeuge ändert seine frühere Aussage und sagt nun, er habe keine der  behaupteten Vorgänge ins Logbuch eingetragen, dass er “Normale Situation“ dort eintrug.


17. Verhandlungstag, Frank Batoy, Hotel Sicherheit, 27. Okt. 2008

Vorgänge:
  • Seite 6) Der Zeuge wideruft seine Polizeiaussage und sagt er habe NICHT mit dem Angeklagten gesprochen als dieser heim kam.
  • Seite 7) In der selben Weise gibt er zu, das Motorrad des Beschuldigten NICHT inspiziert zu haben.
  • Seite 8) Der Zeuge gibt zu dass ihm die Antworten seiner Polizeiaussage von der Polizei diktiert wurden.


18. Verhandlungstag, Eric Tang, Polizeibeamter, 13. Nov. 2008

Vorgänge:
  • Seite 12) Der  Zeuge sagt aus das Motorrad des Beschuldigten stand an der Wand des Strandhauses, obwwohl es 50 Meter weit entfernt auf dem Parkplatz des Hotels war, festgestellt während der Tatortbesichtigung am 21.März, 2009, Seite 3 des Prozessprotokolls zu lesen.
  • Seite 15) Der Zeuge sagte aus er fand das Poloshirt des Angeklagten in einer Plastiktüte, in einer Plastikschüssel liegen. Die erwähnte Tüte war jedoch die Tüte des Staatsanwalt um das Hemd zu transportieren.
Verletzungen:
  • Seite 14) Der Zeuge liest alle seine Antworten von seiner Polizeiaussage ab.


19. Verhandlungstag, Eric Tang, Polizeibeamter, 17. Nov. 2008

Vorgänge:
  • Seite 7) Der Zeuge bestätigt das niemand den Fleck am Motorrad des Beschuldigten untersuchte wirklich Blut zu sein, nicht nur Rost oder Dreck.
  • Seite 6) Der Zeuge gibt an Alkoholiker zu sein.
  • Seite 11) Der Zeuge gibt an gehört zu haben wie Bobby Alonzo sagte, der Beschuldigte erschoss das Opfer.
  • Seite 15) Eric Tang gibt zu seine Aussage drei mal geändert zu haben und das die Polizeiaussagen am 7. März aufgenommen wurden, obwohl sie alle auf 10. März datiert und  unterschrieben waren.


 20. Verhandlungstag, Michelle Depakakibo, Doktor, 13. Nov. 2008 

Vorgänge:
  • Seite 6) Die Zeugin gibt an keine Authopsie gemacht zu haben, nur eine äußere Untersuchung vornahm.
  • Seite 7) Sie untersuchte den Leichnam um 08:40 Uhr und legte den Zeitpunkt des Todes auf 05:00 Uhr morgens fest.
  • Seite 13) Der Staatsanwalt und die Ärztin ändern den Zeitpunkt des Todes in “Früher ist auch möglich“
  • Seiten 30-31) DIe Ärztin sagte die Leichenstarre in derAnfangsphase, was 2-3 Stunden dauere um einzusetzen.


21. Verhandlungstag, Noel Martinez, Authopsiearzt, 8. Jan. 2009

Vorgänge:
Page 21) Der Zeuge sagte das kein Sperma in den Genialen des Opfers gefunden wurde und der Leichnam bereits einbalsamiert war.
Page 31) Er gab weiter zu Protpkoll das keinerlei DNA Tests gemacht wurden


Plädoyer des Staatsanwaltes, 6. Jan. 2009
Staatsanwalt Ronaldo Inghente schließt die Beweisaufnahme ab und zeigt das Verbrechen wie folgt an:
  • 00:30 - 02:30 Uhr, Christian W. schlägt Mylene Dela Rosa in der Disco Cocomangas ins Gesicht, schlägt sie mit dem Kopf mehrfach auf die Tischplatte und schreit:“Ich töte dich später“
  • 02:30 Uhr, Christian W. zerrt das Opfer  unter den Augen von 200 Gästen und Personal aus dem Lokal zu seinem Motorrad ohne das jemand dem Opfer hilft
  • 02:30 - 02:50 Uhr, Christian W. begeht in der Zeit von 20 Minuten folgende Taten:
  • zurücklegen der Fahrtstrecke von mind. 25 Minuten
  • Zurücklegen des Fußweges zum Tatort von mind. 5 Minuten
  • Überwältigung und entkleiden des Opfers ohne die Kleidung zu beschädigen
  • Halten des Opfers mit einer Hand während er es mit einer Zigarette sowie einer Flasche in der anderen Hand  an den Genitalen folterte
  • Vergewaltigung und Tötung  des Opfers mit einem Felsbrocken
  • Wiederbekleidung des Opfers in völliger Dunkelheit, inklusive Slip und Büstenhalter
  • 02:50 - 02:53 Uhr, Christian W. zerrt das Opfer 3 Meter weit ins Wasser und wirft ihren Körper über 1 Meter hohe Wellen, rückwärts unter seinen Armen hindurch, 15 Meter weit ins Meer.
  • 02:53 - 03:00 Uhr, Christian W. legt in 7 Minuten 30 Minuten Fahrtzeit zum J&D Martin Store zurück
  • 03:00 - 03:15 Uhr, Christian W. kauft 15 Minuten lang, halb nackt und blutüberströmt, ein Päcken Marlboro lights
  • 03:25 Uhr, Christian W. kehrt heim in das Hotel Paradise Bay Resort

Anmerkung
  • Forensische Beweismittel wie Fingerabdrücke oder DNA wurden nicht erbracht
  • Dokumente mit Labortests oder Authopsieberichte werden nicht vorgelegt
  • Ein Motiv des Angeklagten wurde genausowenig genannt wie eine Todesursache des Opfers

Demurrer to Evidence, 12. Feb. 2009 
Die Verteidigung unter Atty. Florencio di Gonzales reicht den Demurrer to Evidence ein, beantragt die Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen

16. März, 2009 
Das Gericht ignoriert die 90 Tagefrist in der es eine Entscheidung treffen muss. Stattdessen hält es einen neuen Verhandlungstag für den Staatsanwalt ab obwohl dieser den Fall schon abgeschlossen hat.

22. Verhandlungstag, Tatortbesichtigung, 30. März, 2009

Verletzungen:
  • Das Gericht hält einen neuen Verhandlungstag für den Staatsanwalt ab obwohl dieser den Fall schon abgeschlossen hat.
  • Der Richter ermittelt das Verbrechen neu auf eigene Faust, wird zum Polizist und Staatsanwalt in einer Person.
  • Der Richter präsentiert neue Zeugen.
  • Einsprüche der Verteidigung werden nicht einmal mehr zu Protokoll genommen.


Ablehnung Demurrer to Evidence, 30. März, 2009
Der Richter lehnt die Einstellung aus Mangel an Beweisen ab und besteht darauf, dass der Beschuldigte Zeugen für seine Unschuld präsentiert. Er begründet dies damit das es nicht die Aufgabe eines Richters ist zu prüfen ob die Aussagen eines Zeugen absurd sind oder nicht.

Beschwerde über unfairen Prozess, 14. April, 2009
Anstatt  formal Widerspruch einzulegen schreibt der Anwalt der Verteidigung eine nutzlose Beschwerde an das deutsche Konsulat und beauftragt den Beschuldigten eine Beschwerde wegen unfairem Prozess einzulegen.

Beschwerde wegen unfairer Prozessführung 11. Juni, 2009
Der Verteidiger gibt das Verfahren zur Urteilung frei, will im Fall einer Verurteilung in Berufung gehen.

Beschwerde wegen Verletzung der 90 Tagefrist, 16. Jan. 2010
Das Gericht ignoriert seit 6 Monaten die 90 Tagefrist um ein Urteil zu verkünden, erklärt es könne keine Entscheidung treffen das es keine triftigen Beweise hätte, der Richter aber wüsste das Christian W. schuldig sei.

Beschwerde am obersten Gerichtshof, 17. Feb. 2010
Die Verteidigung schreibt eine Beschwerde wegen Verletzung der 90 Tagefrist, reicht diese aber niemals ein...

Urteilsverkündung, 31. März, 2010 
Judge Virgilio L. Paman urteilt Christian W. als schuldig ohne jeden Zweifel  zu der Strafe "Reclusion per Petua", 40 Jahre ohne Möglichkeit einer Bewährung

Beschwerde wegen Rechtsbeugung, 31. März, 2010 
Die Verteidigung verfasst eine Beschwerde wegen Rechtsbeugung, addressiert an den obersten Gerichtshof, reicht aber auch diese niemals ein.

Eilverlegung ins Staatsgefängnis, 20. Juni, 2010
Ohne Christian W. vorher zu informieren veranlasst der Jailwarden seine Überstellung ins Staatsgefängnis in Muntinlupa City, Manila. Der Anwalt hilft nicht dies zu verhindern, sagte zu ihm er schwebe hier in Kalibo in Lebensgefahr da sie den Richter verklagten. Er versprach die Berufung vorzubereiten und nach Manila zu kommen, das war das letzte mal das Christian W. Von ihm hörte...

Berufung am Berufungsgericht in Cebu, 14. Jan. 2011
Mit der Anwältin Maria Flora Falcon legt Christian W. Berufung mit der Begründung von Verfahrensfehlern sowie berechtigter Zweifel am zuständigen Gericht in Cebu ein. Bei der Vorlegung zu Unterschrift bemängelt er gegenüber der Anwältin das wichige Punkte nicht angesprochen wurden. Die Anwältin sichert zu diese Punkte zu ergänzen, sollte es nötig sein.

Appellants Brief  der Staatsanwaltschaft, 11.Aug. 2011
Der Staatsanwalt reicht seinen Einspruch gegen die Berufung, führt seine Gründe an warum die Berufung abgelehnt werden sollte.

Widerspruch gegen Appellants Brief, 11.Aug. 2011
Die Verteidigung widerlegt mittels Präzedenzurteilen den Antrag des Staatsanwaltes und plädiert für eine Aufhebung des Urteiles. Wichtige Punkte  zur Glaubwürdigkeit der Zeugen fehlen noch immer.

Ablehnung der Berufung in 1. Instanz, 5. Apr. 2013
Die Richter des Berufungsgerichtes bestätigen den Schuldspruch und lehnen die Berufung ab. Auf 22 Seiten widerholen sie, teilweise fehlerhaft, Gründe aus dem Urteil. Auf Seite 23 begründen sie schließlich die Ablehnung damit das die Bewertung der Zeugenaussagen Sache des Amtsgerichts waren und seine Bewertung somit final sind.
Weiter führen die Richter an sie hätten die Aussagen analysiert und NICHTS gefunden was die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage stellen würde.

Widerspruch gegen Ablehnung, 17. Mai 2013
Die Verteidigung unter Maria  Flora Falcon reicht einen Widerspruch gegen die Ablehnung ein.

Verletzungen:
  • Der Widerspruch ist nichts anderes als die zuvor eingereichte und gescheiterte Berufung. Die Anwältin hat lediglich die Seiten  49-55 gefolgt von den Seiten 8-46 neu arrangiert und ohne mit Christian W. darüber zu sprechen, neu eingereicht, obwohl dieser einen Ordner mit den wichtigen Punkten an sie sendete, dessen Aufnahme in die Berufung er forderte.
  • Weiterhin stellter er fest das der Widerspruch zu spät eingereicht wurde, alles lustlos auf den letzten Drücker gehandelt wurde.


Finale Ablehnung der Berufung, 27. März  2014
Die Berufungsrichter lehnen die Berufung endgültig ab, wiederholen in ihrer Begründung lediglich die Punkte des Urteils. Auf Seite 9 untermauern sie dann ihre Ablehnung mit der Begründung, das Polohemd mit dem Blut des Opfers daran ist ein extrem starker Beweis, pinpointing Christian W. als den Täter...

Berufung beim obersten Gerichtshof, 24. Mai 2014
Die Verteidigung unter der Kanzlei Falcon Law Offices reicht nun Berufung beim obersten Gerichtshof, dem Supreme Court in Manila ein.

Verletzungen:
  • Ein Bote de Kanzlei legt Christian W. ein Schriftstück zur  Unterschrift vor, die Vollmacht für die Kanzlei die Berufung zu behandeln. Christian W. bittet dringend um ein Gespräch in dem die Berufung besprochen werden soll, ergebnislos.
  • Die Berufung wird einfach eingereicht, wieder nichts anderes als alte Dokumente neu arrangiert, die Seiten 8-22 der alten Berufung, gefolgt von den Seiten 27-46 zusammen mit den Seiten 6,7 und 9 des Widerspruchs gegen die Ablehnung.


Ablehnung der Berufung in 1. Instanz, 11. Aug. 2014
Der Supreme Court, präsentiert durch den Gerichts Sekretär informiert die Verteidigung das die Berufung abgelehnt ist, da die Verteidigung versäumt hat Fehler des Berufungsgerichts  nachzuweisen.
Dennoch räumt er einen Teilsieg ein, das Polohemd hätte nicht verwendet werden dürfen, da die Hausdurchsuchung illegal gewesen ist.

Widerspuch gegen Ablehnung der Berufung, 13. Sept. 2014
Die Verteidigung legt nun Widerspruch gegen die Ablehnung der Berufung ein, die letzte Chance beim höchsten Gerichtshof der Philippinen. Die Frage von Christian W., ob den der Einspruch die gewünschten wichtigen Punkte Christian W.'s enthalte, beantwortete sie mit:“ Ja, das steht alles schon drin...“.

Verletzungen:
  • Die Anwältin lügte diesbezüglich, hat keine der Punkte hinzugefügt, hat noch nicht einmal den Teilsieg betreffend des Polohemdes beachtet, obwohl dieses in den Urteilen über  35 mal erwähnt wurde und somit die Berufungen indirekt vergiftete, suggerierte Christian W. wäre es gewesen und der fehlende Durchsuchungsbefehl nur eine Formalität...
  • Maria Flora Falcon hat die alte Berufung nahe zu unverändert als Widerspruch nochmal eingereicht, obwohl diese bereits gescheitert war, hat lediglich die Worte:“ LAST CHANCE“ hinzugefügt...


Endgültige Ablehnung der Berufung, 14. Nov. 2014
Der oberste Gerichtshof, repräsentiert durch den Clerk of Court, den Sekretär des Gerichtes, informiert die Verteidigung über die finale Ablehnung der Berufung, da keine Gründe mit Substanz dargelegt worden sind.

Verletzungen:
Christian W. hat bis heute nichts mehr von der Anwaltskanzlei gehört, selbst eine Kopie der finalen Ablehnung hatte er nicht bekommen. Diese wurde ihm durch eine private, dritte Person per eMail zugesandt...

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