Anwälte

Christian W. war im Prozessverlauf durch drei verschiedene Anwälte vertreten. Keiner dieser Anwälte handelte im besten Interesse für den Beklagten, alle drei begangen schwere Verletzungen an seinen Rechten, entweder durch Inkompetenz oder Vorsatz.

Attorney Venturanza
war der erste Anwalt der Christian W. Als Pflichtverteidiger zugeteilt wurde. Als Christian W. am Montag, den 10. März 2008 dem Staatsanwalt vorgeführt wurde, konnte kein Richter gefunden werden, der einen Haftbefehl ausstellen und Untersuchungshaft anordnen wollte, da keine Beweise gegen Christian W. vorlagen.

Anstatt dem Angeklagten zu erklären das er wegen Beweismangel entlassen werden müsse, wies er ihn an ein Schriftstück zu unterschreiben, wonach dieser zurück in die sichere Arrestzelle in Boracay könne. Andernfalls würde er in das Untersuchungsgefängnis in Kalibo überstellt, wo die Brüder des Opfers ebenfalls inhaftiert wären und schon auf Christian W. warten würden.

Christian W. unterschrieb, ein schwerwiegender Fehler, denn das Schriftstück war eine Abtretungserklärung seiner Rechte unter Artikel 21, eine Zustimmung zu Haft ohne Haftbefehl, so lange die Polizei es für richtig hält - in seinem Fall 2 Monate...

Der selbe Anwalt, Xxx Venturanza sprang an einem Prozesstag als Vertretung ein, als der Verteidiger Florecio di Gonzales nicht zum Gerichtstermin erschien. In diesem Termin stimmte Venturanza dem Gericht zu, der Beklagte verstünde genügend englisch um dem Prozess zu folgen. Der Antrag für einen Dolmetscher für den Angeklagten wurde von ihm zurückgezogen wonach der Beklagte im Prozessverlauf kaum verstand was vor sich ging.


Attorney Florenzio di Gonzales
wurde von Christian W. auf Empfehlung philippinischer Freunde beauftragt. Am xxx. April nahm dieser die vertrauliche Aussage des Beschuldigten über die Geschehnisse der Tatnacht auf.

Anstatt diese vertraulich zu behandeln und zur Ausarbeitung seiner Verteidigung zu verwenden, reichte er sie als “Counter affidavit“, als Stellungnahme bei Gericht und Staatsanwaltschaft ein. Diese brauchte nun nur noch ihre Geschichten angleichen...

Im Prozessverlauf kam es schon in der Anfangsphase zu unzähligen Verletzungen der Rechte des Beschuldigten. Gonzales legte zwar immer wieder Einsprüche ein, als diese jedoch ignoriert wurden, tat er nichts.

Er hätte den Richter Virghilio L. Paman unzählige Male wegen Befangenheit ablehnen können, tat dies aber nicht, nicht einmal als der Richter die beantragte Einstellung des Verfahrens wegen Beweismangel ablehnte und statt dessen das Recht brach, die abgeschlossene Beweisaufnahme ILLEGAL wiedereröffnete und die Tat selbst neu ermittelte, sogar neue Zeugen präsentierte.

Als die beantragte Einstellungen des Verfahrens abgelehnt wurde und der Richte darauf bestand, Christian W. müsse Zeugen für seine Unschuld präsentieren, wies er Christian W. an eine Beschwerde wegen unfairer Prozessführung zu verfassen und diese bei Gericht und dem Konsulat einzureichen, gab das Verfahren zur Urteilung frei, anstatt Christian W. und seine Zeugen in den Stand zu rufen, das Todesurteil für W.

Nach der Verurteilung von Christian W. reichte Gonzales noch nicht einmal mehr eine Berufung gegen das Urteil ein, verfasste lediglich eine nutzlose Beschwerde an das Konsulat und den Supreme Court, reichte diese jedoch nicht einmal ein...


Attorney Maria Flora Falcon
legt Berufung mit der Begründung von Verfahrensfehlern sowie berechtigter Zweifel an der Schuld des Verurteilten am zuständigen Gericht in Cebu ein. Bei der Vorlegung zu Unterschrift bemängelt Christian W. gegenüber der Anwältin, das wichige Punkte nicht angesprochen wurden. Die Anwältin sichert zu diese Punkte zu ergänzen, sollte es nötig sein.


Wären diese Punkte klar und einfach im Appeal gestanden, wäre ein Freispruch Formsache gewesen:


Nachdem der Appel wie erwartet scheitert legt Fr. Falcon Widerspruch ein. Der Widerspruch ist nichts anderes als die zuvor eingereichte und gescheiterte Berufung. Die Anwältin hat lediglich die Seiten  49-55 gefolgt von den Seiten 8-46 neu arrangiert und ohne mit Christian W. darüber zu sprechen, neu eingereicht, obwohl dieser einen Ordner mit den wichtigen Punkten an sie sendete, dessen Aufnahme in die Berufung er forderte.

Weiterhin stellter er fest das der Widerspruch zu spät eingereicht wurde, alles lustlos auf den letzten Drücker gehandelt wurde.


Nachdem auch der Widerspruch scheiterte brachte ein Bote der Kanzlei Christian W. ein Schriftstück zur  Unterschrift, die Vollmacht für die Kanzlei die Berufung zu behandeln. Christian W. bittet dringend um ein Gespräch in dem die Berufung besprochen werden soll, ergebnislos.

Die Berufung wird einfach eingereicht, wieder nichts anderes als alte Dokumente neu arrangiert, die Seiten 8-22 der alten Berufung, gefolgt von den Seiten 27-46 zusammen mit den Seiten 6,7 und 9 des Widerspruchs gegen die Ablehnung.

Der Supreme court lehnt den Appeal ab, dennoch räumt er einen Teilsieg ein, das Polohemd hätte nicht verwendet werden dürfen, da die Hausdurchsuchung illegal gewesen ist.

Die Verteidigung legt nun Widerspruch gegen die Ablehnung der Berufung ein, die letzte Chance beim höchsten Gerichtshof der Philippinen. Die Frage von Christian W., ob den der Einspruch die gewünschten wichtigen Punkte Christian W.'s enthalte, beantwortete sie mit:“ Ja, das steht alles schon drin...“.

Die Anwältin lügte diesbezüglich, hat keine der Punkte hinzugefügt, hat noch nicht einmal den Teilsieg betreffend des Polohemdes beachtet, obwohl dieses in den Urteilen über  35 mal erwähnt wurde und somit die Berufungen indirekt vergiftete, suggerierte Christian W. wäre es gewesen und der fehlende Durchsuchungsbefehl nur eine Formalität...

Maria Flora Falcon hat die alte Berufung nahe zu unverändert als Widerspruch nochmal eingereicht, obwohl diese bereits gescheitert war, hat lediglich die Worte:“ LAST CHANCE“ hinzugefügt, wohl wissend oder unglaublich inkompetent, eine erneute, diesmal endgültige Niederlage in Kauf genommen...

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